Gesetzliche Grundlage
Am 28. Juni 2012 ist das Hessische Spielhallengesetz (SpielHG HE) in Kraft getreten. Der Fokus des Gesetzes liegt unter anderem auf den Schutz des Spielers. Gemäß des § 3 SpielHG HE sind SpielhallenbetreiberInnen verpflichtet, ein Sozialkonzept zu erstellen bzw. vorzulegen sowie einen Spielerschutzbeauftragten zu ernennen und die SpielhallenmitarbeiterInnen durch eine öffentlich geförderte Suchthilfeeinrichtung schulen zu lassen. PRISMA ist eine solche öffentlich geförderte Suchthilfeeinrichtung und bietet diese zertifizierte Schulung für SpielhallenmitarbeiterInnen an. PRISMA bietet Ihnen ein gemeinsam mit der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) hessenweit einheitliches entwickeltes Schulungscurriculum, welches sowohl Basisinformationen zum Thema Glücksspielsucht vermittelt als auch praktische Anteile im Sinne von Kommunikationsstrategien beinhaltet.
Inhalte der Schulung
Wir bieten Ihnen zwei Formen der Spielhallenschulung an:
Für das Servicepersonal und Spielerschutzbeauftragten gemeinsam:
- Modul 1
Einführung ins Thema – gesetzliche Grundlagen - Modul 2
Basiswissen über Sucht und Abhängigkeit - Modul 3
Gefährdungspotenzial und Risikomerkmale von Glücksspielen - Modul 4
Erkennungsmerkmale sowie Ursachen, Verlauf und Folgen von problematischem und pathologischem Glücksspielverhalten - Modul 5
Informationen und Hilfe für Glücksspielabhängige und deren Angehörige in Hessen
Für die Spielerschutzbeauftragten zusätzlich:
- Modul 6
Handlungskompetenz in der Absprache von auffällig spielenden Gästen
Rahmenbedingungen
Unser Angebot umfasst die Anmietung tagungsgerechter Räumlichkeiten inklusive der Verpflegung, Schulungsmaterialien sowie die Zertifizierung Ihrer MitarbeiterInnen.
Die Schulungen finden in der Regel samstags zwischen 10:00 und 18:30 Uhr im Kreis Bergstrasse statt. Die Teilnehmerzahl liegt bei mindestens 15 bis maximal 20 Personen. Bei Erreichung der Mindestteilnehmerzahl wird ein Termin festgelegt, über den Sie zeitnah informiert werden.
Aufgrund der hessenweiten Einheitlichkeit des Schulungscurriculums der HLS, sind auch die Schulungsgebühren in Hessen einheitlich geregelt.
Servicepersonal:
200 Euro zzgl. 50 Euro Tagungspauschale
Spielerschutzbeauftragte:
250 Euro zzgl. 50 Euro Tagungspauschale
Sollten Sie Interesse an einer Spielhallenschulung haben, können Sie uns gerne unter bensheim@suchtberatung-prisma.de kontaktieren.
Außerdem stehen wir für Interessenten donnerstags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr telefonisch unter 0 62 51 6 45 65 zur Verfügung.
Zu ihrer weiteren Information
Bitte laden Sie sich hierzu unseren AGBs zur Spielhallenschulung (PDF 120 KB) herunter.