
Die substitutionsgestützte Behandlung ist die weltweit am häufigsten eingesetzte Therapieform für Heroinabhänge. Deshalb ist es uns ein Anliegen Sie als Konsumierende oder Angehörige darüber zu informieren.
Substitution heißt übersetzt Ersatz. Der Mangel eines Stoffes im menschlichen Körper wird durch eine ähnliche Substanz ersetzt. Bei Heroinabhängigkeit wird die illegale Substanz Heroin durch legale ähnliche Stoffe ersetzt. Es gibt verschiedene Substanzen, mit denen eine Substitution durchgeführt werden kann. Methadon, Polamidon und Subutex sind die gebräuchlichsten Opiatersatzstoffe in Deutschland.
Dieser Entzug wird auch warmer Entzug genannt. Das Prinzip ist, den kurzen, aber heftigen Heroinentzug in die Länge zu ziehen und hierdurch erträglicher zu machen. Ersatzstoffe lindern die Entzugssymptome.
Wird eine stationäre Entwöhnungsbehandlung angestrebt, erfordert dies von Konsumierenden eine hohe Mitwirkungspflicht (siehe Therapie). Durch eine Substitutionsbehandlung bis zum Antritt der Therapie können die dafür notwendigen Leistungen unter Umständen leichter erbracht werden.
Abhängige können die Zeit der Substitutionsbehandlung für eine gesundheitliche Stabilisierung und eine soziale und berufliche Reintegration nutzen. Anschließend wird das Substitutionsmittel nach guter Abwägung aller Vor- und Nachteile bis hin zur Abstinenz allmählich reduziert.
Es gibt Substituierte, die trotz aller Bemühungen nicht in der Lage sind opiatfrei zu leben. Hier geht es nicht nur um Personen, bei denen die soziale und berufliche Rehabilitation scheitert, sondern auch um Menschen, die ihre Lebensumstände deutlich verbessern konnten, aber dennoch den Ausstieg aus der Sucht nicht schafften.
Wenn die Substitution über die Krankenkasse abgerechnet wird, sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine sogenannte psychosoziale Begleitbetreuung als notwendigen Bestandteil der Behandlung an.
In aller Regel wenden sich Substituierte deshalb an eine Beratungsstelle, um die Zusammenarbeit zwischen Arzt/Ärztin, betroffener Person und Drogenberatung zu ermöglichen. Ziel dieser Kooperation ist die Planung und der Verlauf der Substitution.
Im optimalen Fall wird von Arzt/Ärztin ein Therapieplan erstellt und dieser durch einen Hilfeplan der Beratungsstelle ergänzt. So soll die Kompetenz aller Beteiligten für einen erfolgreichen Substitutionsverlauf eingebunden und genutzt werden.
Trotz der gewünschten Zusammenarbeit gilt für uns auch hier die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Auskünfte über Inhalte der Betreuungsgespräche werden grundsätzlich nur bei Vorliegen einer Entbindung von der Schweigepflicht gegeben.
Die Aufgabe der psychosozialen Begleitung ist es, dem Hilfesuchenden Strategien zur Alltagsbewältigung an die Hand zu geben. Das Ziel ist die größtmögliche Eigenständigkeit durch:
Im Rahmen der psychosozialen Begleitung können konkrete Themen besprochen werden wie:
Wir stellen Ihnen über wahrgenommene Termine im Rahmen der psychosozialen Begleitbetreuung generell eine Bescheinigung aus, die Sie ihrem Arzt/ Ärztin vorlegen können.