
Was oft verkürzt als Therapie bezeichnet wird, heißt im eigentlichen Sinne Entwöhnungsbehandlung oder Rehabilitation. Hierbei wird unterschieden zwischen ambulanter und stationärer Entwöhnung/Therapie.
Eine ambulante Therapie kann PRISMA zur Zeit nicht anbieten. Jedoch beinhaltet unser Aufgabengebiet ambulante Gespräche zur Nachsorge und Stabilisierung, die bei uns in Anspruch genommen werden können.
Stationäre Entwöhnungsbehandlungen werden in Fachkliniken, bzw. in Therapiezentren für Drogenabhängige durchgeführt. Die Angebote der Einrichtungen umfassen Gruppen-, und Einzeltherapie, Arbeits- und Freizeitangebote sowie Sozialberatung und Qualifizierungsangebote. Ziel der Behandlung ist, durch die Bearbeitung der Suchtproblematik ein abstinentes Leben vorzubereiten.
Die Vermittlung erfolgt in der Regel über eine Drogenberatungsstelle, im Kreis Bergstrasse über PRISMA.
Nach mindestens 3-5 Beratungsgesprächen wird ein ausführlicher Sozialbericht erstellt. Der behandelnde Arzt/Ärztin erstellt einen Befundbericht. Beide Berichte werden, versehen mit Antragspapieren, mit der Bitte um Kostenübernahme von der Drogenberatungsstelle an den Kostenträger verschickt.
Die Beantragung einer stationären Entwöhnung erfordert eine hohe Mitwirkungsbereitschaft des Klienten: Lebenslauf und Drogenverlauf erstellen, Bewerbungen schreiben, Gesundheitszeugnisse einholen, Versicherungsvoraussetzungen klären, Antragsformulare ausfüllen, Personalausweis beantragen, Möglichkeiten zur Entgiftung organisieren etc..
Die Kosten übernimmt in der Regel der Rentenversicherungsträger. Voraussetzung hierfür sind ausreichende Vorversicherungszeiten, die bei den Servicestellen der LVA und BfA abgefragt werden können. Falls der Rentenversicherungsträger die kosten nicht übernimmt, wir der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet.
Für Antragsteller, die weder Rentenversicherungsbeiträge bezahlt noch Kinder erzogen haben, ist das überörtliche Sozialamt, der LWV zuständig.
Bei Minderjährigen geht die Antragstellung direkt über das Jugendamt oder die Krankenkasse.
Kurzzeitbehandlungen dauern etwa 3-4 Monate, Langzeitbehandlungen 6 Monate. Im Einzelfall können Verlängerungen beantragt werden. Nach abgeschlossener Entwöhnung besteht in der sogenannten Adaptionsphase (3 Monate) die Möglichkeit die berufliche und soziale Wiedereingliederung anzuschließen.
Es gibt in Deutschland etwa 150 verschiedene Therapieeinrichtungen für Drogenabhängige mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Es gibt Einrichtungen für:
Frauen, Menschen mit Doppeldiagnosen (zusätzliche psychiatrische Erkrankung), Jugendliche bis 21 Jahre, speziellem Angebot für Paare, für Familien mit Kindern, spezielle christliche oder anthroposophische Einrichtungen.
Über die verschiedenen Einrichtungen, spezielle Angebote sowie die Antragstellung informieren wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch und werden Sie bei der Beantragung einer Drogentherapie unterstützen.